Willkommen beim Verein für lebendige Lernkultur:

Wer sind wir?
Der Verein für Lebendige Lernkultur e.V. arbeitet gemeinnützig. Gegründet im Jahr 2009 vereint er ehrenamtlich motivierte Menschen, die aus unterschiedlichen schulischen Kontexte aus unterschiedlichen Rollen kennen und sie im Interesse einer guten Entwicklung voranbringen wollen. Unsere bisherigen Projekte haben sich methodisch vielfältig und über längere Zeit angelegt folgenden Themen gewidmet:
Führen im Dialog
Gute beraten 1 und 2
Mit Freude führen
Unser Ziel ist es, innovative und nachhaltig wirksame Formate zur Unterstützung von verschiedenen in Schule tätigen Personen zu relevanten Themen anzubieten.
Informationen zur geplanten Fortbildungsreihe:
Mund auf, Machen! Mündigkeit stärken, Demokratie leben!
Worum geht es?
Mündigkeit und Demokratie beginnen nicht im Lehrbuch, sie werden dort
gestärkt und geschützt, wo Menschen erleben: Meine Stimme zählt, ich kann etwas
bewegen! Mehr denn je brauchen alle Beteiligten in den Schulen Ermutigung und
Empowerment.
In fünf Modulen erleben und gestalten wir gemeinsam zeigen wir mit je
unterschiedlichen Zugängen anregende Wege auf, wie um mit Offenheit und
Partizipation die eigene Mündigkeit zu stärkengestärkt und Schule
demokratischer zu machen gestaltet werden kann.
Ziel ist es, Menschen in der Schule zu inspirieren und zu vernetzen, die
Lust auf Neues haben, alle Beteiligten zu ermutigen und darin zu stärken,
um Gemeinsinn, Empathie, Verantwortungsbereitschaft, Courage Mündigkeit und
Initiative Verantwortungsübernahme auf im Kleinen und Großen individueller und
auf struktureller Ebene ein- und auszuüben auf- und auszubauen.
Schule soll dadurch noch mehr zu einem guten Ort wertvoller
Erfahrungen und Gelegenheiten für alle werden, denen Sinn und Ideale wichtig
sind.
Wie arbeiten wir?
Mit diesem fünften Projekt des Vereins für lebendige Lernkultur e.V. Erneut wollen wir wieder einen Unterschied machen und durch mehr als Vorträge Überraschendes wagen und Neues anstoßen.. In fünf Modulen bieten Hierfür konnten wir Fortbildnerinnen und Fortbildner gewinnen, deren Konzepte neue Wege gehen, andere Perspektiven einbringen und die uns persönlich begeistert haben.
Wir wünschen uns und Ihnen echte Begegnung und Gemeinschaft, Mut zur vertieften Auseinandersetzung, Leichtigkeit und Humor trotz der Ernsthaftigkeit der Themen, Suchbewegungen am Rande der Komfortzone und vielleicht auch darüber hinaus: hinterfragend – bewegend – stärkend.
. und renommierte Expertinnen und Experten mehrperspektivische und unkonventionelle Inspirationen sowie konkrete Ansatzpunkte für die Praxis in den Schulen: lustbetont, gegenseitige Inspiration, resilienzfördernd, Geist und Körper sättigend, mit theaterpädagogischer Kreativität, mit diversitätssensiblen Konzepten, mit dialogorientierter Schulkultur, mit schüleraktivierenden Formaten, mit …
Sie dürfen sich freuen auf spannende Impulse, Raum für kollegialen Austausch, eigenes Tun, unterstützende Reflexion und die Chance auf mehr Selbstwirksamkeit: interaktiv, humorvoll, bewegend und berührend.
Was erwartet Sie?
Modul 1: Herausforderungen in unserer Gesellschaft mit Zuversicht und Neugier begegnen!
Freitag, 19.2.2027, 14:00-18:00 Uhr: Katharina Ehrenmüller vom Ministerium für Neugier und Zukunftslust,
Samstag,20.2.2027, 10:00 -13:00 Uhr Ernst Schrade und Cecilia Gajardo

Katharina Ehrenmüller ist eine international tätige Innovationsexpertin. Mit Neugier, Offenheit und Fingerspitzengefühl – aber auch mit einem umfangreichen Set an Frameworks, Methoden und Tools begleitet sie seit vielen Jahren Teams und Innovationsprozesse in unterschiedlichsten Organisationen. Als Botschafterin des Ministeriums für Neugier und Zukunftslust möchte Sie in uns allen das Bedürfnis stärken, wieder einmal lustvoll, vorfreudig, zuversichtlich in die Zukunft zu blicken. Denn auch wenn es sich nicht immer so anfühlt: Zukunft ist, was wir aus ihr machen.
Ministerium für Neugier & Zukunftslust
Modul 2: Die Spaltung unserer Gesellschaft aufhalten – Werde Dialog-Botschafter:in!
Samstag, 12.6.2027, 9:30 -16:30 Uhr Mo Asumang von mo:lab e.V.,

Mo Asumang ist eine deutsche Filmregisseurin, Moderatorin, Professorin, Bestseller-Autorin, Social Entrepreneur und Filmproduzentin. Als Mitbegründerin von Mo:Lab e.V. bietet sie Workshops und Konzepte für eine dialog-orientierte Antidiskriminierungsarbeit an. In einer Zeit in der die Spaltung in der Gesellschaft immer tiefer wird bildet sie bundesweit Dialogbotschafter aus mit dem Ziel Menschen darin zu trainieren, in ihrem Alltag souverän und konstruktiv mit dem breiten Spektrum demokratie-schädigender Äußerungen und Aktionen anderer umgehen zu können.
Modul 3:
Freitag, 15.10.2027, 14:00 – 17:00 Uhr Ernst Schrade und Cecilia Gajardo
Samstag,16.10.2027, 10:00 – 16:00 Uhr Professorin Dr. Havva Engin, PH Heidelberg

Havva Engin leitet das Heidelberger Zentrum für Migrationsforschung und
Transkulturelle Pädagogik. Sie forscht zu inklusiver Bildung in sozial
benachteiligten Quartieren und beschäftigt sich insbesondere mit
Demokratiebildung in einer migrationsdiversen Gesellschaft. Sie verfolgt das
konkrete Anliegen, Demokratiebildung und Mündigkeit an unseren Schulen zu
fokussieren und zu fördern.
Modul 4: Mut-Muskel-Workshop (mit SchülerInnenbeteiligung)
Freitag, 11.2.2028 11:00 – 17:00 Uhr Radikale Töchter
anschließend Aperó für alle die Lust und Zeit haben
Samstag,12.2.2028, 10:00 – 13:00 Uhr Ernst Schrade und Cecilia Gajardo

Das sagen die Radikalen Töchter über sich selbst: “Die Welt braucht neue radikale Ideen und Maßnahmen, wenn sie ihre Herausforderungen und Probleme lösen will. Vor allem aber braucht sie eins: Mehr Mut! Deswegen trainieren wir in unseren Workshops gemeinsam unseren Mutmuskel. Wir vermitteln Ansätze der Aktionskunst und des künstlerischen Aktivismus. Wir erzählen von Aktionen, unseren Methoden der Aktionskunst, Visionen und Banden bilden und inspirieren, damit selber ins Handeln zu kommen. Mit den Mitteln der Aktionskunst befähigen wir dich, deine Anliegen und Ziele zu formulieren und Wege zu entwickeln, diese zu erreichen. Ein politischer, kreativer, aktivierender Workshop als Inspiration für die eigene Haltung.”
Modul 5: Beweg-Gründe (mit SchülerInnenbeteiligung)
Freitag, 19.5.2028, 14:00 – 17:00 Uhr Volker Schubert
Samstag, 20.5.2028, 9:30 bis 14/14:30 Volker Schubert, anschließend Auswertung und Abschluss mit Ernst Schrade und Cecilia Gajardo bis 16:00 Uhr

Volker Schubert ist freischaffender Theaterpädagoge (BuT®), Supervisor u. Coach i.A. (DGSv), Dipl.-Theaterwissenschaftler (Angewandte Theaterwissenschaft in Gießen. In seiner fast 30-jährigen beruflichen Tätigkeit hat Volker Schubert viele schulische und außerschulische Projekte mit Kindern und Jugendlichen konzipiert und durchgeführt, darüber hinaus Projekte im soziokulturellen Bereich und bei Theaterprojekten zur Sprachförderung.
Wer begleitet Sie? Ernst Schrade und Ceci Gajardo führen Sie durch die Module und schaffen einen geschützten Rahmen Formate, um sich über die Impulse auszutauschen, sie zu vertiefen und mit den eigenen Erfahrungen zu verknüpfen sowie für gegenseitige Inspiration

Ernst Schrade: Diplom-Pädagoge, ehemaliger Leiter der schulpsychologischen
Beratungsstelle im Landkreis Esslingen, Supervisor (DGSv), Lehrbeauftragter für
Themenzentrierte Interaktion (TZI) am Ruth-Cohn Institut international,
Fortbildner mit den Schwerpunkten Kommunikation, Beratung, Resilienz,
Konfliktbearbeitung.

Cecilia Gajardo: Diplom-Psychologin, Mitarbeiterin der schulpsychologischen Beratungsstelle im Landkreis Esslingen, Transaktionsanalytikerin mit Schwerpunkt Beratung, Lehrbeauftragte i.A. des Ruth-Cohn-Instituts international, Supervisorin (DGSv), Fortbildnerin für Kommunikation, Konfliktbearbeitung, Teamentwicklung.
Kosten und Organisatorisches:
- Teilnahmegebühr: 250 € Grundgebühr pro Schule (enthält Teilnahme einer Person); jede weitere Person 80 €; Schülerinnen und Schüler kostenfrei
- Verpflegung vor Ort
- Kontodaten
Volksbank Mittlerer Neckar eG
IBAN DE25 6129 0120 0000 2700 08
GENODES1NUE
- Mailadresse
info@verein-fuer-lebendige-lernkultur
- Anmeldung gilt als erfolgt nach Eingang der Zahlung
- Anmeldefrist
Anmeldefrist bis Freitag, 29.01.2027
- Rücktritt von der Anmeldung bis zum 01.02.2027 möglich (Stornogebühr 25 €)
- Versicherungsschutz: Für Schüler und Schülerinnen besteht Versicherungsschutz über die Schulversicherung; für alle anderen Teilnehmenden greift die private Versicherung
Sponsoren
Mit freundlicher Unterstützung der Stiftung der Kreissparkasse

und der KBW Technologie AG

Zurückliegende Fortbildungsreihen:
Informationen zum aktuellen Seminarangebot des Vereins:

Zurückliegende Projekte des Vereins für lebendige Lernkultur
Hier sehen Sie die Projekte und deren Zielsetzungen, sowie die Hauptreferenten.
Satzung des Vereins für lebendige Lernkultur
Satzung
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Verein für lebendige Lernkultur e.V.“; im folgenden Verein genannt.
(2) Er hat seinen Sitz in Esslingen / Neckar.
(3) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Vereinszweck
(1) Zweck des Vereines ist die Unterstützung einer förderlichen entwicklungs- und kompetenzorientierten Lernkultur in schulischen Kontexten. Die Aktivitäten des Vereins beziehen sich überwiegend auf Einrichtungen und Beteiligte aus dem Landkreis Esslingen. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Unterstützung von schulischen Einrichtungen und anderen Bildungsträgern
- Initiierung und Förderung von Projekten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Einwerbung finanzieller Mittel
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereines.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr, Beiträge
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Die Höhe des Jahresbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist im Voraus durch Abbuchungsermächtigung zu entrichten.
§ 5 Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat und jede juristische Person schriftlich beantragen.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet seine Entscheidung zu begründen. Der Eintritt wird mit der schriftlichen Aufnahmeerklärung des Vorstandes wirksam.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder Streichung von der Mitgliederliste.
(4) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmit-glied. Geleistete Beiträge werden nicht rückerstattet.
(5) Der Ausschluss ist möglich, wenn das Mitglied in grober Weise gegen Vereinsinteressen verstoßen hat. Der diesbezüglich notwendige Beschluss der Mitgliederversammlung bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. Vor der Beschlussfassung ist das Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Eine daraufhin abgegebene schriftliche Erklärung ist unmittelbar vor der Abstimmung zu verlesen.
(6) Der Vorstand kann die Streichung von der Mitgliederliste beschließen, wenn ein Mitglied auch drei Monate nach der zweiten schriftlichen Mahnung die rückständigen Beiträge nicht bezahlt hat. In der letzten Mahnung ist das Mitglied auf die bevorstehende Streichung hinzuweisen. Das Mitglied ist schriftlich über die erfolgte Streichung zu informieren.
(7) Jedes Mitglied hat das Recht am Vereinsleben teilzunehmen und Informationen in Vereinsangelegenheiten zu erhalten.
§ 6 Organe
Organe des Vereines sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 7 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
(1) Wahl der Mitglieder des Vorstandes.
(2) Wahl der Prüfer und Entgegennahme des Prüfungsberichtes.
(3) Beratung des Jahresberichtes des Vorstandes.
(4) Genehmigung des Jahresabschlusses.
(5) Entlastung des Vorstandes.
(6) Beschlussfassung über Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
(7) Beschlussfassung der Änderung der Satzung, des Vereinszweckes und der Auflösung des Vereins.
(8) Beratung über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung.
§ 8 Sitzungen der Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
(2) Darüber hinaus erfolgt eine Einberufung wenn dies die Vereinsinteressen gebieten oder ein Fünftel der Mitglieder dies unter Angabe des Zweckes verlangen.
(3) Die Versammlungen werden von dem /der Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter Mitteilung von Ort, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen.
(4) Den Vorsitz führt die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende. Ist auch diese/r verhindert, wird der/die Versammlungsleiter/in aus der Mitte der erschienenen Mitglieder gewählt.
(5) Anträge über Fragen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche vor der Mitgliederversammlung bei der/dem Vorsitzenden einzureichen. Der Vorstand legt danach die endgültige Tagesordnung fest. Diese braucht nicht nochmals mitgeteilt zu werden.
(6) Die Vorstands- und Vereinsmitglieder haben jeweils eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (vorbehaltlich § 8 Absatz 8). Stimmenthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Abstimmungen und Wahlen können durch Akklamation durchgeführt werden. Eine geheime Abstimmung oder Wahl ist durchzuführen, wenn dies von einem stimmberechtigten Mitglied beantragt wird.
(7) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Muss eine Mitgliederversammlung wegen Beschlussunfähigkeit wiederholt werden, so ist die Beschlussfähigkeit ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen stimmberechtigten Mitglieder gegeben.
(8) Änderung der Satzung und des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins sowie Umwandlung in eine andere Rechtsform können nur von einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der bei der Stimmabgabe anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
(9) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der/dem Vorsitzenden oder dem/der stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
§ 9 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus der/dem Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in. Sie sind gerichtlich und außergerichtlich jeweils einzelvertretungsberechtigt. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Rahmen der Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
(3) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur satzungsgemäßen Wahl eines neuen im Amt.
(4) Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Er hat auf jeder ordentlichen Mitgliederversammlung einen Jahresbericht vorzulegen.
(5) Vorstandssitzungen werden von der/dem Vorsitzenden einberufen; sie sind nicht öffentlich. Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll anzufertigen.
(6) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
§10 Prüfer
Die Buch- und Kassenprüfung des Vereins ist jährlich durch eine/n von der Mitgliederversammlung jeweils für drei Jahre gewählten Prüfer/in, die/der nicht dem Vorstand angehören darf, zu prüfen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
Die Mitglieder der Organe sowie die Prüfer haften dem Verein nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 12 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereines oder Wegfall seines bisherigen Zweckes sowie bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Bildungsstiftung der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen oder einen vergleichbaren Bildungsträger, mit der Auflage dieses ausschließlich im Sinne der Satzung unter Beachtung der Abgabenordnung zu verwenden.
Die vorstehende Satzung wurde am 6. November 2009 in Nürtingen errichtet und beschlossen.

